Agenda 2010-Mindestlohngesetz
Im Rahmen ihres Sorgerechts für die deutsche Wirtschaft bringt die Kanzler-Regierung mit diesem Mindestlohngesetz zum Ausdruck, dass sich künftig für Unternehmen der Einsatz von Arbeitskräften - wie der Name schon sagt - "mindestens lohnen" muss. - Aus diesem Grund gelten ab sofort folgende gesetzliche Bestimmungen:
§ 1
Mindestlohn bedeutet, dass übergangsweise für lohnabhängig Beschäftigte mindestens noch Lohn zu zahlen ist.
§ 2
Der Mindestlohn darf 1 Euro pro Arbeitsstunde nicht überschreiten. Damit ist er nach wie vor allerdings erheblich teurer als die Postgebühr für einen Standartbrief.
§ 3
Alle weiteren Regelungen fallen daher unter die Postgebührenordnung. Die Entlohnung darf vom Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung aus der Portokasse finanziert werden und ist steuerlich voll absetzbar.
§ 4
Unfrankierten Erwebslosen ist die Arbeitserlaubnis unter Androhung eines Strafportos zu verweigern.
§ 5
Nach Ablauf der Übergangsfrist zahlt die Gebühren (also den Mindestlohn) der Empfänger (der Beschäftigte).