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19.04.2005

So profitieren Sie von den 1-Euro-Jobs

Gerade im Handwerk sind die 1-Euro-Jobs umstritten, befürchten doch viele Meisterbetriebe eine ruinöse Konkurrenz durch die billigen Arbeitslosen. Aber mit etwas Geschick können Sie durchaus mit Ihrem Handwerksbetrieb von dieser arbeitsmarktpolitischen Neuerung profitieren.

Das Prinzip der 1-Euro-Jobs funktioniert so:

Grundvoraussetzung für 1-Euro-Jobs:
Der Auftrag muss im öffentlichen Interesse stehen. Das heißt er

Beispiele für bereits bewilligte 1-Euro-Jobs:

  1. Eine Landschaftsgärtnerei erhält einen städtischen Auftrag zur Pflege und Begrünung der öffentlichen Parkanlagen und setzt Zusatzjobber dafür ein.
  2. Ein Malerbetrieb wird für die Sanierung von kommunalem Wohnraum verpflichtet. Er kann einen arbeitslosen Maler als Zusatzjobber beschäftigen.

Außerdem müssen Sie 1-Euro-Jobs zusätzlich einrichten: Sie müssen also nachweisen, dass Sie ihn ohne die Förderung nicht oder erst später anbieten würden. Praktisch heißt das: Sie dürfen keinen Mitarbeiter entlassen, um kurz darauf eine 1-Euro-Kraft für ähnliche Arbeiten anzufordern. Sie müssen übrigens noch keine Mitarbeiter haben, um 1-Euro-Jobs zu beantragen; das können Sie auch als 1-Mann-Betrieb tun.

Diese Vorteile hat Ihr Handwerksbetrieb von 1-Euro-Jobs:


Mehr zum Thema 1-Euro-Jobs lesen Sie in "Handwerk konkret".
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